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   VG Ansbach, 27.10.2015 - AN 4 K 14.00091   

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VG Ansbach, 27.10.2015 - AN 4 K 14.00091 (https://dejure.org/2015,35823)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27.10.2015 - AN 4 K 14.00091 (https://dejure.org/2015,35823)
VG Ansbach, Entscheidung vom 27. Oktober 2015 - AN 4 K 14.00091 (https://dejure.org/2015,35823)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Informationszugang, Feststellung, Öffentlichkeit, Gemeinderatssitzung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Ansbach, 16.03.2010 - AN 4 K 09.00667
    Auszug aus VG Ansbach, 27.10.2015 - AN 4 K 14.00091
    Der Kläger begehrt - wie bereits im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren AN 4 K 09.00667 - die Feststellung, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei Stadtratssitzungen, in denen Cross-Border-Leasing-Verträge behandelt wurden, rechtswidrig war.

    Dem Klageverfahren AN 4 K 09.00667 lag folgender Sachverhalt zugrunde:.

    Mit Urteil vom 16. März 2010 (AN 4 K 09.00667) wies das Verwaltungsgericht die vom Kläger erhobene Feststellungsklage ab.

    Die Klage solle offenbar dazu dienen, das dem Kläger beim Verfahren AN 4 K 09.00667 unterlaufene Missgeschick der verspäteten Einreichung des Berufungszulassungsantrags zu korrigieren.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16. März 2010 (AN 4 K 09.00667), in dem die auf Feststellung des Klägers gerichtete Klage, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit bei konkret benannten Stadtratssitzungen der Beklagten, in denen über Cross-Border-Leasing-Verträge beraten wurde, wegen fehlender Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen wurde, ist formell rechtskräftig (BayVGH, B.v. 15.7.2010, 4 ZB 10.1279, § 124 a Abs. 5 Satz 4 VwGO).

  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Auszug aus VG Ansbach, 27.10.2015 - AN 4 K 14.00091
    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit von Stadtratssitzungen (Art. 52 Abs. 2 Satz 1 GO) stelle zwar einen Gesetzesverstoß dar, der nach neuerer Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Rechtswirksamkeit unter Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes zustande gekommener Beschlüsse berühren könne (vgl. BayVGH, U.v. 26.1.2009 - 2 N 08.124), jedoch räume diese Vorschrift dem Kläger kein subjektives Recht auf Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ein.
  • BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 8.93

    Bewilligung eines erhöhten Wohngeldes - Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus VG Ansbach, 27.10.2015 - AN 4 K 14.00091
    Die materielle Rechtskraft stellt ein von Amts wegen zu beachtendes Prozesshindernis dar (BVerwG, U.v. 27.1.1995 - 8 C 8/93 - juris).
  • BVerwG, 10.04.1968 - IV C 160.65

    Begründung der Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts - Frage der

    Auszug aus VG Ansbach, 27.10.2015 - AN 4 K 14.00091
    Bei einem Prozessurteil, also bei Abweisung der Klage als unzulässig, erwächst nur die Entscheidung, dass der materiellen Prüfung des Streitgegenstands ein (bestimmtes) prozessuales Hindernis entgegensteht in Rechtskraft (BVerwG, U.v. 10.4.1968 - IV C 160.65 - juris).
  • VG Ansbach, 09.02.2021 - AN 4 E 21.00186

    Maskenpflicht beim Besuch öffentlicher Sitzungen des Stadtrats bzw. der

    Art. 52 Abs. 2 Satz 1 weist dem Bürger kein auf Herstellung der Öffentlichkeit geartetes Mitwirkungsrecht oder eine in Bezug auf die Verwirklichung von Öffentlichkeit gerichtete Funktion zu (VG Ansbach, U.v. 27.10.2015, AN 4 K 14.00091 nachfolgend BayVGH, B. v. 4.2.2016, 4 ZB 15.2506 - juris Rn. 5).
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